Beitragsreglement

Beitragsreglement

Das Beitragsreglement ist für Verbandsmitglieder verpflichtend und wurde an der Gründungs-GV November 2019 angenommen.

  • Der Jahresbeitrag beträgt CHF 300
  • Ein Mitgliederbeitrag ist jeweils pro Kalenderjahr fällig und wird Anfang Jahr in Rechnung gestellt.

  • Dieser Beitrag kann angepasst werden an einer GV und gilt dann automatisch für alle Mitglieder. Der Betrag wird inmitten des Jahres angepasst an den noch zu verbleibenden Monaten.

  • Eine Kündigung kann immer auf das Jahresende mit 2 Monaten Kündigungsfrist gestellt werden. Der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr bleibt das Mitglied dem Verband schuldig.