Wirtepatent für Foodtrucker

Wirtepatent für Foodtrucker

Lebensmittel sind ein heiliges Gut und verdienen deren Respekt und Handhabung. Im Gesetz sind hierzu klare Regelungen erlassen und in manchen Kantonen benötigt man ein Wirtepatent auch für die Eröffnung eines Take-Aways. Auf alle Fälle sollte man sich mit den Gegebenheiten auskennen, aus Qualitätsgründen für die eigenen Produkte und natürlich auch für die Lebensmittelinspektion.

Weiterbildungen und Wirtepatent

Durch die Partnerschaft mit der Schweizer Gastronomiefernschule können wir unseren Mitgliedern einen Rabatt von CHF 200 auf den Grundkurs Gastronomieführung oder die Wirtepatent-Vorbereitung geben.

Zur Führung eines Gastronomiebetriebs (Restaurant, Café, Imbiss, Bar, Club etc.)verlangen viele Schweizer Kantone einen persönlichen Fähigkeitsausweis für Gastronomie (Wirtepatent). Das Wirtepatent erhalt man durch Bestehen einer kantonalen Wirteprüfung. Ohne Wirtepatent wird in vielen Kantonen keine Betriebsbewilligung erteilt.  

Die Kurse der Gestronomie Fernschule sind die perfekte Vorbereitung für die kantonale Prüfung. Es gibt auch ein nationales Wirtepatent.

Weitere Kurse der Schweizer Gastronomiefernschule sind: Grundkurs Gastronomieführung, Servicekurs, Barkurs, Weinkurs.

Bei Interesse an den Produkten und/oder einer Mitgliedschaft bitte bei uns melden unter info@foodtruck-verband.ch