Die EU macht es vor und die Schweiz hinkt hinterher. In vielen Thematiken so, und dies auch bei der neuen Diskussion um Take-Away Geschirr. Wird es schon bald verboten Einweggeschirr zu benutzen?
Das Gastgewerbe ist gerade hinsichtlich der Verpackungsthematik bei Take-Away-Angeboten von der Vorlage «Teilrevision Umweltschutzgesetz – Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» betroffen.
Heute haben wir als Vetreter der mobilen Gastro der Schweiz eine Stellungnahme beim Bund eingereicht. Wir sind der Auffassung, dass Verbote nur dann Sinn ergeben oder notwendig sind wenn dem Anbieter und Konsument eine wirtschaftlich tragbare Alternative zur Verfügung steht.
Auszug aus unserer Stellungnahme:
«Hinsichtlich Verpackungen ist das Gastgewerbe wegen Take-Away-Angeboten exponiert. Obschon bereits innovative Lösungen (bspw. im Bereich Mehrweggeschirr, Partner vom Verband: Re-Circle) existieren, benötigen viele gastgewerbliche Anbieter Einwegprodukte, weil oftmals eine Mehrweglösung nicht möglich ist oder eine Gästenachfrage für Mehrweglösungen fehlt. Als Anbieterverband unterstützen wir die Absicht, dass Vorgaben im Bereich Verpackungen erlassen werden können, sofern diese wirtschaftlich tragbar sind, mit einer Förderung des Recyclings einhergehen, und im Falle von Verboten Alternativen zur Verfügung stehen, die für den Anbieter und Verbraucher nicht zu spürbaren Mehrkosten führen. Der vorgeschlagene Art. 35i stellt mit Blick auf diese Vorbehalte eine zu weitreichende Delegationsnorm dar. Sie ermächtigt den Bundesrat Verpackungen zu verbieten.»