Bund will wirtschaftliche Schäden stärker abfedern

Bund will wirtschaftliche Schäden stärker abfedern

«Die Schweiz steckt in der schwierigsten wirtschaftlichen Situation der letzten 50 Jahre», sagte Finanzminister Ueli Maurer gestern an der Medienkonferenz. Man müsse sich bewusst sein, dass es weitere Konkurse und mehr Arbeitslose geben werde, auch mit weiterer Unterstützung.

Konkret:

Der Bund wird sich an den Härtefallzahlungen beteiligen, welche die Kantone ab Dezember sprechen. Jeder Kanton entscheidet individuell, wer Anspruch hat. Maurer’s Beispiele «Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe». Hier gibts Info zur Härtefallverordnung: Wer bekommt wie viel Geld etc. Dies kann jederzeit angepasst werden laut Maurer.

Der Erwerbsersatz wird verlängert. Wer wegen Geschäftsschliessungen oder fehlender Kundschaft nicht arbeiten kann, bekommt Unterstützung. Gestern wurden die Bedingungen angepasst. Die Anpassungen gelten rückwirkend auf den 17. September. Ob Anspruch besteht kann hier gefunden werden.

Hier die Stellungnahme vom Wirteverband und ein Beispiel dazu, was wir beides unverändert hier wiedergeben:

Das Gastgewerbe steckt mitten in der grössten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Sie schauen nonchalant darüber hinweg und nehmen Zigtausende von menschlichen und unternehmerischen Tragödien in Kauf.

Eine Strukturbereinigung in der Gastronomie und Hotellerie sei unvermeidbar, sagte Finanzminister Maurer. Er und Sie alle verkennen, dass längst auch viele Betriebe stark gefährdet sind, die vor Corona erfolgreich gewirtschaftet haben und solide finanziert waren!
Die von Ihnen beschlossenen Massnahmen reichen bei weitem nicht aus, um ein Massensterben von Betrieben abzuwenden. Sie sind gerade dabei, die touristische und gastronomische Infrastruktur unseres Landes zu zerstören. Anders als im Frühling nehmen Sie heute Opfer bewusst in Kauf. Nach wie vor sind im Gastgewerbe 100‘000 Arbeitsplätze gefährdet!
Rasche und pragmatische Unterstützungsmassnahmen, die es jetzt so dringend bräuchte, sind für Sie kein Thema mehr. Sie wälzen die Verantwortung auf die Kantone ab. Die 200 Millionen Franken, die Sie für «Härtefälle» vorsehen und die vielleicht irgendwann bei den Betrieben eintreffen, sind ein Hohn.

Gehen Sie über die Bücher – und blicken Sie dabei auch über die Grenze, wie Deutschland und Österreich gerade ihr Hotel- und Gastgewerbe retten. Noch ist es nicht zu spät, um das Allerschlimmste zu verhindern!
 
Beispiel:
 
Der Entwurf der Covid-19-Härtefallverordnung sieht sehr viele Anforderungen vor, die Unternehmen zu erfüllen haben, damit sie mit Bundesgeldern unterstützt werden. So muss der Betrieb belegen, dass sein Jahresumsatz 2020 um mindestens 40 Prozent tiefer lag als im Durchschnitt der beiden Vorjahre.
Schauen wir uns zwei ähnlich gelagerte Betriebe an. Beurteilen Sie am Schluss selbst, wie «gerecht» die Vorgabe des Bundes ist!

RESTAURANT A

Das aufstrebende Lokal erzielt im Januar und Februar 2020 einen Rekordumsatz. Während des Lockdowns unternimmt der Wirt alles Mögliche, um mit Take-Away und Lieferungen Umsatz zu erzielen. Das gelingt ihm gut, wegen der hohen Lieferprovisionen bleibt aber unter dem Strich nicht viel hängen.
Nach dem Lockdown ist der Betrieb voll am Markt präsent und kehrt umgehend zu den regulären Öffnungszeiten zurück. Er setzt stark auf das Outdoor-Geschäft und es gelingt dem Gastronomen, kleine und mittlere Anlässe zu akquirieren. Seine Mitarbeiter sind nicht mehr in Kurzarbeit. Ab Oktober verdüstert sich die Lage. Das wichtige Jahresendgeschäft fällt ins Wasser, doch dank der aufgebauten Stammkundschaft büsst der Betrieb weniger ein als andere.

Das Restaurant A verliert im Jahr 2020 gegenüber den Vorjahren 35 Prozent und ist nicht anspruchsberechtigt.

RESTAURANT B

Das Lokal ist etwas in die Jahre gekommen, weshalb die Umsätze im Januar und Februar unter den Vorjahren lagen. Während des Lockdowns blieb der Betrieb geschlossen. Danach öffnete er mit stark reduzierten Öffnungszeiten und kleinem Angebot. Die Mitarbeiter blieben mit einem hohen Pensum in der Kurzarbeit. Die ungepflegte Terrasse vermochte im Sommer nicht ganz so viele Gäste anzuziehen. Ab Herbst brechen die Umsätze vollends ein.

Das Restaurant B verliert gegenüber den Vorjahren 50 Prozent und ist anspruchsberechtigt.

FAZIT: Der Fleissige und Erfolgreiche erhält nichts, obwohl er einen enormen wirtschaftlichen Schaden erleidet. Der Risikoscheue, Müde und vielleicht sogar Faule erhält Unterstützung.

PS: Natürlich gibt es sehr viele Betriebe mit weit mehr als 40 Prozent Umsatzverlust, deren Betreiber weder risikoscheu noch faul sind. In diesem Jahr haben Unternehmen, die vom internationalen Tourismus, von Geschäftskunden und Veranstaltungen abhängig sind, keine Chance.